Gesetzliche Anforderung
Gas-Etagenheizung in
Stuttgart: Was Sie jetzt wissen müssen
Besitzen Sie eine Wohnung in Stuttgart mit einer eigenen
Gastherme? Dann betreffen Sie die neuen Gesetze direkt.
Stuttgart hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt,
bereits bis 2035 klimaneutral zu sein. Das hat
Folgen für Ihren nächsten Heizungskauf.
Die Fakten für
Stuttgarter Wohnungseigentümer:
- Die 65%-Regel kommt: Da Stuttgart bereits eine kommunale Wärmeplanung hat, gilt ab dem 1. Juli 2026: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine einfache Gastherme ist dann nicht mehr erlaubt.
- Das Problem im Mehrfamilienhaus: In einem Haus mit Etagenheizungen ist der Umstieg oft schwierig. Eine zentrale Wärmepumpe im Keller ist baulich oft nicht sofort möglich oder die Eigentümergemeinschaft (WEG) kann sich nicht einigen.
- Die Übergangsfrist: Fällt Ihre Gastherme vor Juli 2026 aus, dürfen Sie noch einmal eine Gasheizung einbauen – müssen diese aber ab 2029 schrittweise mit teurem Biogas betreiben.
Die Lösung: Die
Etagen-Wärmepumpe:
Mit unserer Etagen-Wärmepumpe machen Sie sich
unabhängig von den komplizierten Entscheidungen einer
Hausgemeinschaft und den strengen Stuttgarter Vorgaben:
- Gesetzeskonform: Wir erfüllen die 65%-Quote schon heute.
- Einfacher Austausch: Die Wärmepumpe ersetzt Ihre alte Gastherme direkt in der Wohnung oder auf dem Balkon.
- Zukunftssicher:S ie heizen klimaneutral und sind vor steigenden CO2-Preisen für Gas geschützt.
- Hohe Förderung: Der Staat unterstützt den Tausch Ihrer alten Gas-Etagenheizung aktuell mit massiven Zuschüssen über die KFW
Warten Sie
nicht, bis die alte Therme streikt. In Stuttgart wird
der Zeitdruck durch die kommunale Planung höher als in anderen
Städten.
Checkliste für WEG-Verwalter: Modernisierung von Etagenheizungen in Stuttgart
Für Eigentümer: Vorlage zum Anschreiben an die Verwaltung
